Von der Opposition vernachlässigt, von den Medien totgeschwiegen und den Betroffenen unbekannt – Zensus 2011.
Kaum jemand weiß von der europaweiten Volkszählung im nächsten Jahr. Grund dafür ist vor allem, dass kaum ein Nachrichtenmagazin in der letzten Zeit davon berichtet hat. Beim Spiegel sind die aktuellsten Meldungen aus dem Jahr 11/2008. Ähnlich sieht es bei zeit.de aus. Bei der sueddeutschen ist der letzte von zwei Artikeln immerhin auf 04/2009 datiert.
Das wird daran liegen, dass keine politische Partei, auch nicht die Bündnis 90 – “1987: nur Schafe lassen sich zählen”- Grünen, den Zensus auf die politische Tagesordnung oder ins Mediengeschehen eingebracht hat.
Doch wann erfährt die deutsche Bevölkerung von der Volkszählung? Am 09.05.2011 um 20.00 Uhr in der tagesschau – da heisst es dann: “Stichtag! Heute war Volkszählung in Deutschland”. Ob dann der Aufschrei kommt? Erstaunt werden sicher einige sein, denn einen Fragebogen wie 1987 müssen nur ganz wenige ausfüllen.
Das ganze nennt sich registerbasierte Volkszählung. Dabei geht es eigentlich nur um die Zusammenführung von einigen großen Bundes- und Landesdatenbanken in denen die gefragten Informationen zu finden sind.
Aus folgenden Datenbanken kommen folgende Datensätze in die Zensusdatenbank:
Aus den Meldebehörden-Datenbanken kommt:
- Ordnungsnummer im Melderegister,
- Familienname, frühere Namen und Vornamen,
- Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer und Anschriftenzusätze,
- Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
- Tag der Geburt,
- Standesamt und Nummer des Geburtseintrags,
- Geburtsort einschließlich erläuternder Zugehörigkeitsbezeichnungen,
- bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat,
- Geschlecht,
- Staatsangehörigkeiten,
- Familienstand,
- Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung),
- Anschrift und Wohnungsstatus in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen ist,
- Anschrift der zuletzt bewohnten Wohnung in der Gemeinde,
- Tag des Beziehens der Wohnung,
- Tag des Zuzugs in die Gemeinde,
- Herkunftsstaat bei Zuzug aus dem Ausland,
- Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde,
- Tag des Wohnungsstatuswechsels,
- Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin,
- Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer der minderjährigen Kinder sowie Familienname, Vornamen, Tag der Geburt, Schlüssel und Ordnungsnummer der gesetzlichen Vertreter,
- Tag der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- Tag der Auflösung der letzten Ehe oder letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- Anschrift des Wohnungsgebers,
- Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister,
- Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre,
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft.
Aus der Datenbank Bundesagentur für Arbeit kommt:
- von allen sozialversicherungspflicht Beschäftigten und geringfügig Entlohnten:
- Arbeitsort (amtlicher Gemeindeschlüssel),
- Wirtschaftszweig,
- Betriebsnummer der Arbeitsstätte,
- Ausbildung,
- ausgeübter Beruf,
- Status der Beschäftigten (beschäftigt oder geringfügig beschäftigt),
- von allen arbeitslos gemeldeten:
- Status (arbeitslos, nicht arbeitslos aber Arbeit suchend, nicht zu aktivieren),
- höchster erreichter Schulabschluss,
- letzte abgeschlossene Berufsausbildung,
- von allen Teilnehmern von Maßnahmen der Arbeitsförderung:
- Art der Maßnahme (soweit von Bedeutung für die Erfassung der Erwerbstätigkeit),
- höchster erreichter Schulabschluss,
- letzte abgeschlossene Berufsausbildung,
Und damit man die Leute auch den Daten aus der Meldebehörden-Datenbank zuordnen kann, für jeden aus den oben genannten 3 Gruppen (s.g. Hilfsmerkmale):
- Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
- Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze,
- Familienname und Vornamen,
- Geschlecht,
- Tag der Geburt.
Achtung: Bisher hat keiner von uns auch nur eine Zeile auf dem Fragebogen ausgefüllt!
Bei den Wohnungs- und Hauseigentümern werden dann folgende Daten erfragt:
- Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
- Art des Gebäudes,
- Eigentumsverhältnisse,
- Gebäudetyp,
- Baujahr,
- Heizungsart,
- Zahl der Wohnungen,
- Art der Nutzung,
- Eigentumsverhältnisse,
- Wohnung nicht meldepflichtiger Personen, soweit bekannt,
- Fläche der Wohnung,
- WC,
- Badewanne oder Dusche,
- Zahl der Räume.
Hilfsmerkmale sind wieder:
- Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen,
- Telekommunikationsnummern der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,
- Namen und Vornamen von bis zu zwei Wohnungsnutzern je Wohnung,
- soweit bekannt: Zahl der Bewohner je Wohnung,
- Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.
Außerdem gibt es dann noch einige Stichproben, die per Fragebogen oder per Befragung durchgeführt werden.
Die oben genannten Punkte stammen aus Quelle [1].
Kritisch wird es jetzt:
1) Bei der Erhebung erfolgt keine Anonymisierung. Die Daten werden zunächst vollständig in der großen Zensus-Datenbank gespeichert, inklusive aller Hilfsmerkmale. (siehe oben). So schnell wie möglich, spätestens aber nach 4 Jahren erfolgt eine Anonymisierung der Daten (Also die Löschung der Hilfsmerkmale) – §19 Absatz (1), ZensG 2011.
2) Übermittlungssperre (aus der Datenbank der Meldebehörden) inklusive Grund wird in der Zensusdatenbank gespeichert.
Besonders hervorzuheben ist hierbei, aus welchem Grund diese sensiblen Daten übertragen werden:
Das Merkmal „Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre“ ist erforderlich, um Personen mit Auskunftssperre nach § 21 Absatz 5 MRRG (wie bei Personen, denen Gefahren für Leben, Gesundheit, Freiheit oder ähnlich hochrangige Rechtsgüter drohen) einerseits zu zählen, andererseits aber auch dem Schutzbedürfnis der Betroffenen bei den Erhebungen des Zensus Rechnung tragen zu können.
Quelle [1]
Bleibt zu hoffen, dass die Bevölkerung frühzeitig informiert und nicht am Mai 2011 vor vollendete Tatsachen gestellt wird.
Immerhin kann eine Totalerhebung durchaus auch Vorteile bieten – ohne Diskussion darüber können aber Vor- und Nachteile nicht gegeneinander abgewogen werden.
Weitere Informationen
[1] Text des Zensusgesetz 2011 einschließlich Begründung
SIGINT 2010 – Unter dem Radar: Das Zensusgesetz 2010
Zensus 2011 – Zusammenfassung von Tobias Kalder