Domain-Rückwärtssuche mit Google – Teil 2

Juli 13th, 2009 § 0

Ich hatte vor einiger Zeit schonmal einen Artikel über die Mögliche Domain-Rückwärtssuche mit Google geschrieben.

Ich hatte im Hintergrund eine Anfrage an die zuständige Datenschutzstelle gestellt. Da die Firma EuroDNS in Luxemburg gemeldet ist auch der dortige Datenschutz zuständig.

Heute habe ich eine Antwort bekommen und bin leider etwas enttäuscht.

Wie mir jetzt die zuständige Datenschutzbehörde bestätigt hat, ist eine Domain Inverssuche datenschutzrechtlich bedenklich und ohne  Zustimmung des Betroffenen eindeutig nicht rechtmäßig.

ABER (ja, das große Aber): Da EuroDNS selbst eine solche Inverssuche (Rückwärtssuche) ja nicht anbietet, sondern nur durch dümmliche Konfigurationsfehler Google das indizieren von solchen Daten erlaubt, kann die Datenschutzbehörde nichts tun.

Fazit: Eigentlich müssen die Daten, die Google da indiziert, geschützt werden. Da aber EuroDNS zu dumm und Google zu gierig ist, bleibt der Datenschutz auf der Strecke.

Suuuper.

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